Ist hauptsächlich im Obligationenrecht als dem fünften Teil des Zivilgesetzbuches geregelt und enthält insbesondere
Werkvertragsrecht
Auftragsrecht
Kaufvertragsrecht
Mietrecht (inklusive Ausweisungen)
etc.
Erbrecht
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„Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken“.
J.W. von Goethe
(Foto aufgenommen 2016 in Namibia, © by Stefan Ioli)