TIPPS VOM PROFI

10 Gebote für einen guten Start der Zusammenarbeit.

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. »Wie ein Hund!« sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.

Aus: "Die Verwandlung" von Franz Kafka

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Immer zuerst den Anwalt fragen und danach erst handeln, nicht umgekehrt.

Zum Beispiel; wenn es um die Unterzeichnung eines Vertrags geht.
vgl. z. B. BGE 76 I 350, BGE 108 II 418

Im Zweifelsfalls je hellhöriger und vorsichtiger werden, je mehr „Stress“ und Druck die Gegenseite aus dem Nichts heraus macht.

Verträge sind für gewöhnlich da, damit bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nachgeschaut werden kann, was man für besondere Situationen vereinbart hat.

Leider werden Verträge zunehmend dafür missbraucht, die Vertrags“partner“ just damit zu versuchen, über den Tisch zu ziehen, zu hintergehen, regelrecht auszunehmen.

„Augen auf bei der Partnerwahl“, gilt aber auch fürs Privat- und Familienleben.

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Daher immer auch mit dem unerwarteten rechnen (Prinzip des so genannten „advocatus diaboli“).
In die gleiche Schublade der Lebenserfahrung passt auch das Sprichwort, „Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt“.

Das erstreckt sich nicht nur aufs Leben, sondern zuweilen auch auf die Juristerei (und umgekehrt).
Ich gebe daher weder Versprechungen, noch Prognosen ab und schon gar keine Garantien.

Aufs bestmögliche Resultat hoffen, mit dem schlimmstmöglichen Resultat rechnen.

Das ist weder Pessimismus noch Schwarzmalerei, sondern bloss eine professionelle, umsichtige Herangehensweise an sich stellende Probleme.

Sich bei einer Verhaftung darüber bewusst sein, dass man für gewöhnlich nicht aufs eigene Telefon und dessen Speicher zurückgreifen kann.
Für diesen Fall immer den Namen des Wunschverteidigers in Erinnerung haben, im Idealfall meinen Namen, meine Anschrift, meine Telefonnummer.

Ich kann keine Garantien abgeben, dass ich dann just verfügbar bin und/oder Kapazitäten habe. Viele fragen nach einer Unterstützung durch mich.

Transparent mit dem Anwalt kommunizieren, alles offen legen.

Nur eine juristisch geschulte Person (wie der Rechtsanwalt) vermag für gewöhnlich zu erkennen, ob ein angeblich irrelevantes Detail einen Prozess bzw. dessen Gewinnaussichten schlagartig ins Gegenteil zu verdrehen vermag.

Wird dieses vermeintlich „irrelevante Detail“ verschwiegen, kann unter Umständen hinter der nächsten prozessualen Ecke eine böse Überraschung warten.

Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind wir gehalten, in regelmässigen Abständen Akontozahlungen im Voraus zu verlangen, weil die Rechtsverfolgung säumiger (Ex-)Klienten:innen davon abhängig ist, ob die Aufsichtskommission, das Interesse des Anwalts an einem erfolgreichen Inkasso höher gewichtet, als die Geheimhaltungsinteressen des/der Klienten/in.

Wird letzteres geschützt, kann der Anwalt kraft Anwaltsgeheimnis das Inkasso der ausstehenden Rechnung nicht weiter vorantreiben.

Das Verlangen von Akontozahlungen für noch zu leistende Arbeit ist daher nicht nur eine alte anwaltliche Gepflogenheit, sondern gestützt auf die neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung geradezu geboten.

Eine Relativierung gibt es nur für klar bedürftige Personen, die ein nicht ganz einfaches Gerichtsverfahren zu bestreiten haben und deren prozessualen Chancen nicht aussichtslos im Sinne der Rechtsprechung zur unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung sind.

Meine Stundenansätze bewegen sich – abhängig vom Streitwert – von CHF 280.- an aufwärts, zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer.

Die/der Klient/in ist der/die Chef/in bezahlt, ich bin also nur (aber immerhin) der Auftragnehmer, nur der Anwalt.

Ich unterbreite Strategien und gebe Tipps und erteile Ratschläge. Den Entscheid über das konkrete Vorgehen mit den diesbezüglichen Folgen fällt und trägt konsequenterweise die jeweilige Klientschaft.

Das Unmögliche kann ich nicht erreichen, aber ich werde es nach entsprechender vorgängiger Aufklärung – auch über die Kostenfolgen – dennoch versuchen.

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„Willst du dich am Ganzen erquicken, so musst du das Ganze im Kleinsten erblicken“.
J.W. von Goethe